Dem folgte etwa von 800 ab noch einmal eine Zeit der großen Rodungen mit Großrode (im Rudenfeld) und Kleinrode nach bei (Penes) Lichtenscheid und vielen kleinen Siedlungen, die später, als Städte mit ihren festen Mauern (um 1200/1300) guten Schutz vor zwei- und vierbeinigen Räubern gewährten, wieder aufgegeben wurden. Arbeitermangel und der "Schwarze Tod" um 1350 mögen bei der Aufgabe dieser heute "Wüsten Orte" noch mitgeholfen haben.
Aber all die Siedlungen geschahen nicht willkürlich. Der Grundherr gab den Auftrag und teilte das Sielungsland als Lehen gegen bestimmte Naturalabgaben vom Ackerland zu. Die ersten zehn Jahre waren diese Äcker abgabefrei. Es war widerruflicher Besitz (beneficium oder feudum), der beim Todesfall vom Erben neu erworben werden musste. Der Belehnte durfte sein Lehen nicht veräußern und hatte gewisse Abgaben und Heerespflichten im Falle des Krieges zu leisten. Der eigentliche und letzte Grundherr war Gott und der von seiner Gnade eingesetzte König.